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   BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89   

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BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89 (https://dejure.org/1990,21676)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89 (https://dejure.org/1990,21676)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - BReg. 1a Z 25/89 (https://dejure.org/1990,21676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Wortlautes eines Testamentes; Ermittlung des Erblasserwillens auf Grund außerhalb der Testamentsurkunde liegender Umstände; Würdigung der Aussagen von Beteiligten; Auslegungsproblematik bei Regelungen für den Fall gleichzeitigen Todes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1164 (Ls.)
  • Rpfleger 1990, 199
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
    Diese obliegt den Richtern der Tatsacheninstanzen (allgemeine Meinung, vgl. z. B. BGHZ 80, 246/249 und BayObLG FamRZ 1986, 835/836).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
    Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie auf einer ausreichenden Sachverhaltserforschung beruht, nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
    Diese obliegt den Richtern der Tatsacheninstanzen (allgemeine Meinung, vgl. z. B. BGHZ 80, 246/249 und BayObLG FamRZ 1986, 835/836).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
    Da im Testament nicht der eindeutige Begriff des "gleichzeitigen Todes" (vgl. BayObLGZ 1986, 426/429 m.w.Nachw.) gebraucht wurde, sondern die Formulierung "bei beider Tod", bedarf das Testament der Auslegung ( § 133 BGB ).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
    Entgegen der Meinung der Beteiligten zu 2 hat das Landgericht auch berücksichtigt, daß beide Ehegatten den Willen gehabt haben mußten, eine Regelung nur für den Fall gleichzeitigen Todes zu treffen, und daß die Testamentsauslegung der Beteiligten zu 1 auch dem Willen des Erblassers entsprochen haben muß (vgl. BayObLGZ 1981, 79/82).
  • BayObLG, 21.04.1988 - BReg. 1 Z 31/87

    Auslegung eines Testaments; Ausstellung eines gemeinschaftlichen Erbscheins;

    Auszug aus BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
    Das Beschwerdegericht stützt seine Meinung, die Regelung im dritten Absatz des Testaments habe nur für den Fall gleichzeitigen Versterbens der Ehegatten gelten sollen, im wesentlichen auf die Aussage der Beteiligten zu 1. Hiergegen bestehen keine Bedenken, denn bei der Ermittlung des Erblasserwillens können auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände herangezogen werden (vgl. Palandt/Edenhofer BGB 49. Aufl. § 2084 Anm. 1 b aa), sofern dieser im Testament selbst wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 969; Palandt/Edenhofer aaO Anm. 1 c; MünchKomm/Leipold BGB 2. Aufl. § 2084 Rn. 9).
  • BayObLG, 13.02.1975 - BReg. 1 Z 82/74
    Auszug aus BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
    Hiergegen ist derjenige beschwerdeberechtigt, der geltend macht, Nacherbe zu sein (vgl. BayObLGZ 1975, 62/64).
  • BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99

    Zum Wiederaufleben eines Einzeltestaments bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen

    Geht es wie im Beschwerdeverfahren um das Interesse des Nacherben daran, daß seine Stellung im Erbschein ausgewiesen ist, ist der wirtschaftliche Wert des Nacherbenrechts maßgebend; auch er ist mit einem Prozentsatz des reinen Nachlaßwerts oder den Werts des Nachlaßteils zu Schätzen, welcher der Nacherbfolge unterliegt (BayObLG, FamRZ 1990, 1164 und NJW-FER 1998, 108).
  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97

    Versterben des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls

    Für ihre Bewertung ist nicht der Wert des der Nacherbschaft unterliegenden Vermögens maßgebend, sondern der wirtschaftliche Wert des Nacherbenrechts (BayObLG FamRZ 1990, 1164 ).
  • BayObLG, 09.03.1992 - BReg. 1 Z 51/91

    Berücksichtigung von Adoptivkindern als Erben

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  • BayObLG, 28.11.1990 - BReg. 1a Z 43/90

    Einsetzung als Nacherbe durch Erbvertrag; Unrichtigkeit eines Erbscheins;

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  • BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 3 Z 176/91

    Einziehung eines Erbscheins; Wertfestsetzung eines Grundstücks

    In einem solchen Fall ist nicht der volle Nachlasswert als Geschäftswert anzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1164 ; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 12. Aufl. Rn. 46, Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rn. 35, je zu § 30), sondern nur ein zu schätzender Teil hiervon.
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